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Gesundheitskongress des Westens am 17. und 18. April 2024 in Köln

Entbudgetierung, EBM-Reform, Praxisstrukturen: Wie soll eine Vergütungsreform im ambulanten Bereich aussehen?

In den vergangenen Monaten wurden die Rufe nach einer Reform der Vergütung im ambulanten Bereich immer lauter. Nach zahlreichen Protestaktionen kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Januar erste Schritte an: Neben der Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich sollen eine hausärztliche Vorhaltepauschale sowie eine jahresbezogene Versorgungspauschale für chronisch erkrankte Patienten eingeführt werden.
 
Die Aufhebung der Budgets im hausärztlichen Bereich ist für den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur der erste von weiteren, die folgen müssten. Statt Leistungen und Arztzahlen zu begrenzen, gehe es heute darum, über eine nachhaltige und vollständige Finanzierung auch Anreize für die vertragsärztliche Tätigkeit zu schaffen und ärztliche Arbeitszeit da einzusetzen, wo sie wirklich gebraucht werde, fordert er.
  
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) setzt allerdings derzeit nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. Dirk Spelmeyer, nicht die richtigen Anreize. Mit der Einführung eines Praxis-Patienten-Kontaktes anstelle des Arzt-Patienten-Kontaktes könne, dafür plädiert auch die KVWL, die Vergütungssystematik auf die Teampraxisstrukturen umgestellt werden und dazu führen, dass mehr Patienten schnell einen Arzttermin bekommen.
 
Die Krankenkassen treten dagegen auf die Bremse. Das derzeitige Vergütungssystem im ambulanten Bereich sei hochkomplex, gibt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest, zu bedenken. Eingriffe seien daher mit Bedacht vorzunehmen und sollten sich nicht an finanziellen Begehrlichkeiten orientieren, sondern daran wie die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann.
 
Ackermann spricht sich daher zwar für eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems aus. Das Ziel müsse aber sein, der Ärzteschaft mehr Zeit für den einzelnen Patienten zu ermöglichen. Die angedachte Jahrespauschale kann aus seiner Sicht ein geeigneter Hebel sein, um die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Gatekeeper zu stärken. Von der angekündigten Entbudgetierung hält er dagegen nichts. Diese werde nach seiner Einschätzung den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen nicht beheben.
 
Um die Probleme des Ärztemangels auf dem Land und der langen Wartezeiten zu lösen, plädierte Ackermann stattdessen für eine Weiterentwicklung der ärztlichen Praxisstrukturen. Außerdem sollten aus seiner Sicht die Kompetenzen weiterer Gesundheitsberufe nach dem Vorbild anderer europäischer Länder erweitert und nicht zuletzt die Möglichkeiten der Digitalisierung wie Videosprechstunden stärker genutzt werden.
 
Über die Frage, ob Deutschland eine Reform der Vergütungssystematik im ambulanten Bereich braucht, und wie diese aussehen könnte, diskutieren Dr. Andreas Gassen, Dr. Dirk Spelmeyer und Tom Ackermann mit Gerhard Herrmann, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, in der Session „Reform der Vergütungssystematik im ambulanten Bereich“ auf dem Gesundheitskongress des Westens.
 
Der Gesundheitskongress des Westens steht in diesem Jahr unter dem Motto „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance!“. Knüpfen Sie neue Kontakte im Ausstellungsforum und diskutieren Sie über brandaktuelle Themen des deutschen Gesundheitswesens mit den Entscheidungsträgern aus Klinik, Praxis, aus Gesundheitspolitik und -wirtschaft, aus der Forschung und Wissenschaft sowie der Pflege. Seien Sie dabei beim führenden Kongress für Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft im Westen Deutschlands.
 
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Wir freuen uns darauf, Sie am 17. und 18. April 2024 in Köln begrüßen zu dürfen.
  
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Kongressleiterinnen
 
Claudia Küng & Diana Kleine