Vom Nutzen der Nutzenbewertung – Konsequenzen des Gesetzes zur Arzneimittelmarkt-Neuordnung (AMNOG)


Berlin/ Essen (23. November 2010) - „Eine der großen Schwächen des AMNOG ist der weitgehende Verzicht auf Kosten-Nutzen-Analysen, die nur noch in sehr seltenen Fällen - wenn überhaupt - zu erwarten sein werden“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrates und Gesundheitsökonom an der Universität Bielefeld, der beim Gesundheitskongress des Westens am 15. März um 17 Uhr eine Veranstaltung zum Thema leitet.

Was sich im kommenden Jahr in der Arzneimittelversorgung ändert, ist eines der vielen gesundheitspolitischen und gesundheitswirtschaftlichen Themen des Gesundheitskongresses des Westens in Essen. Zu den zentralen und auch umstrittenen Teilen des gerade vom Deutschen Bundestag beschlossenen AMNOG gehören neue Verfahren zur Nutzenbewertung von Medikamenten. „Die engen Zeitvorgaben für die Vorlage von Value Dossiers, die Bewertung und Entscheidung durch den GBA sind ambitioniert, aber - wie das Ausland zeigt – machbar“, sagt Greiner.

Wie die Prozesse und die Kommunikation zwischen Anbietern und dem Gemeinsamen Bundesausschuss künftig aussehen könnten, welche Begriffe und Standards noch definiert werden müssen, darüber wird der Gesundheitsökonom unter anderem in seinem Einführungsvortrag über den Arzneimittelmarkt zwischen Wettbewerb und Überregulierung sprechen.

Dr. Ulrich Orlowski, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, beschreibt in derselben Veranstaltung die Sicht des BMG auf die neue Schnellbewertung. Stefan Ceresato, Sachgebietsleiter Arzneimittelmanagement bei der Barmer GEK, spricht zum Thema „Arzneimittelversorgungsmanagement der Kassen“, und Dr. Klaus Suwelack, Geschäftsführer des I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, referiert über „Arzneimittelversorgungsverträge mit pharmazeutischen Unternehmen.“