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Gesundheitskongress des Westens am 10. und 11. März 2020 in Köln
Neues Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Anfang vom Ende der Reha-Bedarfsprüfung?

Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ ist von bestechender Überzeugungskraft: Bevor ein Patient zum Pflegefall wird, muss seine Rehabilitation versucht werden. Nicht nur, weil es ethisch angezeigt ist, auch weil es lohnt: Untersuchungen zeigen, dass die Kosten einer erfolgreichen Reha-Maßnahme sich nach kurzer Zeit schon amortisieren, wenn die Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann und Pflegekosten dadurch vermieden werden.
 
Das Gleiche gilt für den Grundsatz „Reha vor Rente“: Die Deutsche Rentenversicherung hat ermittelt, dass sich eine durchschnittliche Reha bereits dann rechnet, wenn eine Erwerbsminderung gerade nur um rund vier Monate hinausgeschoben werden kann. Tatsächlich bewirkt eine Reha aber bei 73 Prozent aller erwerbstätigen Rehabilitanden, dass sie für mindestens zwei Jahre wieder in ihren Beruf zurückkehren können.
 
Eindeutige Daten, aber trotzdem mussten die stationären deutschen Reha-Einrichtungen in den Jahren zwischen 2000 und 2017 rund 13 Prozent der Betten abbauen. Einer der Gründe: Der Anteil der Reha an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung hat seit dem Jahr 2000 kontinuierlich abgenommen – und sich von 2,0 Prozent auf nur noch 1,0 Prozent im Jahr 2018 verringert. Von den Reha-Anträgen, die keine Anschluss-Reha an einen Krankenhausaufenthalt sind, werde fast jeder zweite abgelehnt, kritisiert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken.
 
Grund dafür sind finanzielle Fehlanreize, beklagen Reha-Experten: Lehnt eine Krankenkasse Reha-Maßnahmen ab, fallen die viel höheren Kosten für Pflege oder Erwerbsminderungsrenten bei anderen Sozialversicherungsträgern an – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung.
 
Das Bundeskabinett hat Mitte des Monats den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen, das deutliche Verbesserungen anstrebt. So soll die Bedarfsprüfung durch Krankenkassen etwa künftig in der geriatrischen Reha entfallen, wenn diese durch den Arzt verordnet wurde. Wenn sich das bewährt, könnte das der Anfang von Ende der Bedarfsprüfung sein – wenn damit auch das andere „Damoklesschwert“, die Europaweite Ausschreibung vom Tisch käme. Der Gemeinsame Bundesauschuss wird zumindest schon aufgefordert, künftige Regelungen zu definieren, wann eine Anschlussrehabilitation ohne vorherige Überprüfung durch die Kassen durchgeführt werden kann.
 
Die geplanten Regelungen sind Thema des Reha-Dialogs, eines eigenen Veranstaltungsformats für Träger und Mitarbeiter von Reha-Einrichtungen beim Gesundheitskongress des Westens. Weiter Themen sind: „Fachkräftemangel: Kann Reha die Strukturvorgaben erfüllen?“ und „Leistungsgerechte Vergütung: Rehabilitationseinrichtungen müssen wettbewerbsfähig bleiben.“
 
Das Programm des Reha-Dialogs finden Sie hier.

Der Gesundheitskongress des Westens ist der führende Kongress für Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft im Westen Deutschlands. Auch im kommenden Jahr werden wieder rund 1.000 Teilnehmer erwartet – vor allem Klinikmanager, Ärzte, Verantwortliche aus Gesundheitspolitik und -unternehmen, aus Forschung und Wissenschaft sowie der Pflege. Die vierzehnte Auflage der jährlich ausgerichteten Veranstaltung findet wieder im Herzen von Köln, im Gürzenich, statt. Weit über 100 Referenten werden auftreten.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre Claudia Küng

Claudia Küng
Kongressleitung
Geschäftsführerin
WISO S. E. Consulting GmbH | Nymphenburger Straße 9 | 10825 Berlin

Geschäftsführung:
Dr. Ingrid Völker
Claudia Küng
Fabian Kaufmann
Internet: https://www.wiso-consulting.de/ 

Sitz / Registergericht: Berlin / AG Charlottenburg. HRB 84520