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Konflikt um die Notfallversorgung: Wer schlägt den Knoten durch?

Das Problem scheint so dringlich, dass es Thema der Regierungsbildung ist: „Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten, insbesondere bei der Notfallversorgung“, heißt es im Abschlusspapier der GroKo-Sondierungsverhandlungen.
 
Dabei gibt es schon gesetzliche Vorgaben, wie die Gesundheitspolitik sich die Struktur einer künftigen Notfallversorgung vorstellt. Im Krankenhausstrukturgesetz von 2015 hat der Gesetzgeber die Einrichtung sogenannter Portalpraxen vorgegeben. Sie sollen an Krankenhäusern installiert und gemeinsam von den Kliniken und den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Ihr Ziel ist die bedarfsgerechte Steuerung der Patienten zum Dienst der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte oder in die Notfallambulanz des Krankenhauses. Mittlerweile verfügt z.B. die KV Westfalen-Lippe über Erfahrungen aus 20 solchen Portalpraxen im allgemeinen und im kinderärztlichen Notfalldienst.
 
Eine hart umkämpfte Konfliktlinie zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist die Finanzierung der Leistungen im Notfalldienst. Das Honorar für alle ambulanten Notfall-Behandlungen in den ärztlichen Bereitschaftspraxen, bei Hausbesuchen und auch in den Ambulanzen der Kliniken kommt bislang aus dem gedeckelten Honorarbudget der niedergelassenen Ärzte. Jede Verbesserung im Notfalldienst hat deshalb unmittelbare Verknappungen in der Regelversorgung zur Folge. Ein Teufelskreis, der nach Ansicht von Westfalens KV-Chef Nordmann unbedingt durchbrochen werden muss, soll es zu einer wirklichen Reform kommen.
 
Die richtige Steuerung der Patienten im Notfall sei ein wichtiger Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung. Dr. Klaus Reinhardt, Bundesvorsitzender des Hartmannbundes, kritisiert seit langem, „dass Patienten vorgesehene Wege im Gesundheitssystem verlassen und ihre eigenen ‚Versorgungspfade‘ beschreiten“. Diese Patienten nähmen „zunehmend, auch bei offensichtlichen Bagatellerkrankungen oder Befindlichkeitsstörungen, den kassenärztlichen Notdienst oder gleich die Notfallambulanzen der Krankenhäuser in Anspruch.“ Der Hartmannbund plädiert deshalb dafür, dass Patienten durch finanzielle Selbstbeteiligung gesteuert werden, sofern eine andere Lösung nicht gelingt.
 
„Konflikte – Chancen – Lösungsansätze: Die Zukunft des Notfalldienstes in Nordrhein-Westfalen“ – das diskutieren auf dem Gesundheitskongress des Westens: Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Tobias Herrmann, Projektleiter Notfallversorgung im aQua–Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Holger Holthusen, Hauptamtlicher Ärztlicher Direktor, Klinikum Vest GmbH, und Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands.
 
Der Gesundheitskongress des Westens steht diesmal unter dem Motto „Das Gesundheitswesen muss zusammenwachsen“. Es werden wieder rund 1.000 Besucher erwartet – Klinikmanager, Ärzte, Verantwortliche aus Gesundheitspolitik und -unternehmen, aus Forschung und Wissenschaft sowie der Pflege. Die zwölfte Auflage der jährlich ausgerichteten Veranstaltung findet am 13. und 14. März 2018 im Kölner Kongresszentrum Gürzenich statt.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre Claudia Küng

Claudia Küng
Kongressleitung
Geschäftsführerin
WISO S. E. Consulting GmbH | Nymphenburger Straße 9 | 10825 Berlin

Geschäftsführung:
Dr. Ingrid Völker, Geschäftsführende Gesellschafterin
Claudia Küng, Geschäftsführende Gesellschafterin
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