Newsletter


Anti-Korruptionsgesetz: Generalverdacht für Kooperationen im Gesundheitswesen?

Das seit Juni letzten Jahres geltende Anti-Korruptionsgesetz hat die Gesundheitswirtschaft in Aufregung versetzt: „Die Akteure im Gesundheitswesen suchen Rechtssicherheit und finden sie nicht. Das Geschäft mit der Angst blüht“, sagt Prof. Dr. Hendrik Schneider, Strafrechtler von der Universität Leipzig.
 
Das Gesetz hat bestehende Rechtslücken geschlossen: Die neuen Straftatbestände „Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ und „Bestechung im Gesundheitswesen“ verbieten Verhaltensweisen, durch die Heilberufler Vorteile erlangen, wenn sie bei heilberuflichen Entscheidungen einen Anderen im Wettbewerb bevorzugen. Strafbar sind insbesondere materielle und immaterielle Zuwendungen, die das Verordnungsverhalten von Ärzten oder die Zuführung von Patienten beeinflussen könnten. Als Strafe drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Anders als bisherige Antikorruptionsvorschriften gilt das neue Recht für alle Heilberufe, neben Ärzten beispielsweise auch für Krankenpfleger, Physio- und Psychotherapeuten, Logopäden oder Pflegekräfte.
 
Ärzteverbände bemängeln „die zum Teil ungenaue Fassung“ der Straftatbestände und warnen vor Rechtsunsicherheiten. Problematisch ist vor allem die Abgrenzung von – eigentlich gewollten - Kooperationen zu nunmehr strafbewehrten Korruptionstatbeständen. Fallstricke bestehen für Heilberufler unter Umständen beispielsweise bei der Vergütung für Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten, bei Honoraren für Vorträge, bei Sponsoring-Verträgen, bei Rabatten in Verträgen oder bei Gewinnbeteiligung an Unternehmen.
 
„Kooperation oder Korruption: Stehen jetzt alle Kooperationen zwischen Arzt, Krankenhaus und Industrie unter Korruptionsverdacht?“, lautet deshalb der Titel einer Veranstaltung auf dem Gesundheitskongress des Westens im Juni in Köln. Es diskutieren: Prof. Dr. Hendrik Schneider, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht der Universität Leipzig, Dr. Holger Diener, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V., Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften Universität Bayreuth, und Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer des Bundesverbands Medizintechnologie BVMed.
 
Zum Gesundheitskongress des Westens werden auch in diesem Jahr wieder 900 Besucher erwartet – Klinikmanager, Ärzte, Verantwortliche aus Gesundheitspolitik und –unternehmen, aus Forschung und Wissenschaft sowie der Pflege. Die elfte Auflage der jährlich ausgerichteten Veranstaltung findet am 7. und 8. März 2017 im Kölner Kongresszentrum Gürzenich statt.

<link _blank internen link im aktuellen>Öffnet internen Link im aktuellen FensterBuchen Sie jetzt Ihr Ticket!

Wichtige Information für Ärztinnen und Ärzte: Der Kongress ist als ärztliche Fortbildung mit 12 Fortbildungspunkten (6 Punkte pro Kongresstag) zertifiziert!

Sie können dem Gesundheitskongress des Westens jetzt auch auf Twitter folgen: <link https: twitter.com gdw_kongress _blank external-link-new-window external link in new>Opens external link in new window@GdW_Kongress

Seien Sie dabei! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ingrid Völker

Dr. Ingrid Völker
Geschäftsführende Gesellschafterin
WISO S. E. Consulting GmbH | Nymphenburger Straße 9 | 10825 Berlin

Geschäftsführung:
Dr. Ingrid Völker, Geschäftsführende Gesellschafterin
Claudia Küng, Geschäftsführende Gesellschafterin
Internet: <link http: www.wiso-gruppe.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.wiso-gruppe.de

Sitz / Registergericht: Berlin / AG Charlottenburg. HRB 84520