Pressemitteilung


GdW 2016 | Reha-Kliniken der Versicherungsträger: Abschottung vor Konkurrenz?
 
Der Streit ist kompliziert, aber es geht um einen Milliardenmarkt: Bevorteilen Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, ihre eigenen Reha-Einrichtungen bei der Zuweisung von Patienten – und das auch noch zum Nachteil der Beitragszahler?

Im Dezember hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen, das regelt, wie öffentliche Institutionen ihre Aufträge ausschreiben müssen. Lange hatte es zuvor Diskussionen gegeben, ob das Gesetz den Sozialversicherungsträgern vorschreiben sollte, Leistungen zur Rehabilitation Arbeitsunfähiger oder Behinderter ebenfalls öffentlich auszuschreiben. Dazu ist es jedoch nicht gekommen – unter anderem, weil dann das erst vor einigen Jahren eingeführte „Wunsch- und Wahlrecht“ für Reha-Patienten zur Mitwirkung bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung de facto gekippt worden wäre.

Hintergrund war ein jahrelanges Tauziehen: Sozialversicherungsträger schicken Reha-Patienten sehr oft in eigene Reha-Einrichtungen – von denen sie gut 1.200 betreiben. Seit Jahren jedoch kritisiert der Bundesrechungshof, dass viele der Kliniken nicht wirtschaftlich arbeiten. Noch 2014 monierte er, es gebe „Verluste trägereigener Rehabilitationskliniken und Investitionen ohne angemessene Wirtschaftlichkeitsberechnung“. Eigene Reha-Kliniken der Rentenversicherungsträger, so kündigte der Bundesrechungshof an, stünden deshalb „weiterhin im Mittelpunkt der Prüfungen“.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte bereits vom "Vorwurf einer intransparenten Zuweisungspraxis" gesprochen. Im Raum stehe die Kritik einer "ungerechtfertigten Bevorteilung eigener Einrichtungen", so der SVR in seinem Gutachten im Jahr 2012. Die "Abschottung vor Konkurrenz sowie ein verminderter Preis- und Qualitätswettbewerb" seien die Folge. Die Sachverständigen empfahlen daher „eine klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene“.

Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht das anders. Sie sagt: „Unsere derzeitigen Verfahren sind offen, transparent und diskriminierungsfrei.“

Des Bundesverband Deutscher Privatkliniken, dessen Mitglieder im Wettbewerb zu den Reha-Einrichtungen der Sozialversicherungsträger stehen, setzt nun vermehrt auf neue Modelle der Patientensteuerung: Patienten sollen ihr gesetzlich verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen und dabei auf Qualität achten, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Kontrahenten dieser Debatte treffen am 8. März in Köln beim Reha-Dialog auf dem Gesundheitskongress des Westens aufeinander: Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken, und Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, diskutieren dann über Transparenz und Patientensteuerung. Mit ihnen auf der Bühne: Manuela Anacker, Referentin Sozialpolitik beim Sozialverband VdK, die die Sicht der Patienten vertritt.

Die Veranstaltung gehört zum Reha-Dialog, der am ersten Tag des Gesundheitskongresses des Westens zum sechsten Mal in Folge stattfindet und mit dem die wachsende Bedeutung der rehabilitativen Versorgung unterstrichen wird. Der Reha-Dialog beschäftigt sich in diesem Jahr unter anderem mit der Versorgung psychosomatisch Erkrankter und identifiziert Vernetzung als Erfolgsrezept.

Der Gesundheitskongress des Westens 2016 findet am 8. und 9. März im Kongresszentrum Gürzenich in Köln statt. Er werden wieder rund 900 Besucher erwartet - Klinikmanager, Ärzte, Verantwortliche aus Gesundheitspolitik und Gesundheitsunternehmen, aus Forschung und Wissenschaft.

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